
Eigenheim, Eigenwohnraumförderung
Der Freistaat Bayern fördert den Bau und Kauf von Eigenheimen
Für Bauherren und Kaufinteressenten von neuem und vorhandenem Wohnraum zur Eigennutzung gibt es in Bayern staatliche Finanzierungshilfen. Auch im Jahr 2009 hält das Landratsamt Förderkredite aus dem Bayerischen Wohnungsbau- und dem Zinsverbilligungsprogramm bereit, und viele Bürger/innen erfüllen die Voraussetzungen für diese Wohnraumförderung.
Über das Bayerische Wohnungsbauprogramm können Bauherren und Erwerber von Eigenwohnraum ein befristet zinsverbilligtes Baudarlehen (auf die Dauer von 15 Jahren nur 0,5 % Zins) beantragen. Das Darlehen darf beim Bau und Ersterwerb höchstens 30% und beim Zweiterwerb höchstens 35 % der Kosten betragen. Haushalte mit Kindern erhalten einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 1 500 Euro je Kind; das Gleiche gilt, wenn die Geburt eines Kindes oder mehrerer Kinder aufgrund einer bestehenden Schwangerschaft zum Zeitpunkt der Förderentscheidung zu erwarten ist.
Im Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm, das Bauherren und Erwerber allein oder zusätzlich zum Bayerischen Wohnungsbauprogramm beantragen können, beträgt das zinsverbilligte Darlehen 30 % der veranschlagten Gesamtkosten – höchstens 100.000 Euro. Der Zinssatz beträgt derzeit 3,20 % jährlich (anfänglicher effektiver Jahreszins 3,36 %) fest für 10 Jahre bei 100 % Auszahlung. Wird zur Finanzierung auch ein staatliches Darlehen aus dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm eingesetzt (Doppelförderung), erhöht sich der Zinssatz um 0,50 % jährlich.
Die BayernLabo sichert die Förderkredite durch Grundschuld im Grundbuch nach Banken, Bausparkassen, Versicherungen und sonstigen Finanzdienstleistern, schafft also auch den erforderlichen Raum für die Restfinanzierung.
In der Wohnraumförderung durch den Freistaat Bayern sind Einkommensgrenzen zu beachten, die abhängig von der Haushaltszusammensetzung und höher als allgemein vermutet sind. Das Jahresbruttoeinkommen etwa eines Ehepaares mit zwei Kindern (Alleinverdiener) darf bis zu rund 63.000 Euro betragen. Bei einigen Personenkreisen (z.B. schwer behinderte Menschen, junge Ehepaare, allein Erziehende) erhöhen sich die Einkommensgrenzen, und es können unter bestimmten Voraussetzungen auch noch Freibeträge vom Einkommen abgezogen werden.
Für Bauherren und Bauwerber ist ein erster wichtiger Schritt der Weg zur Beratungs- und Bewilligungsstelle beim Landratsamt. Dieses steht für Auskünfte sowie verbindliche individuelle Einkommensberechnungen zur Verfügung und entscheidet eigenverantwortlich über den Förderantrag.
Ganz wichtig, dass die Anträge für beide Darlehen vor Baubeginn oder Abschluss des Kaufvertrages gestellt werden. Interessenten sollten sich also rechtzeitig mit der Wohnungsbauförderungsstelle im Landratsamt in Verbindung setzen. Ansprechpartner ist hier Frau Lederhofer (Tel. 08731/87-154).
Weitere Informationen können über www.wohnen.bayern.de oder www.bayernlabo.de abgerufen werden.
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag
13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
| Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer Nr. | e-mail |
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Mariluise Lederhofer Aufgabenverantwortliche | 08731/87-154 | 08731/87-711 | 101 |  |
Informationen des Bayerischen Behördenwegweisers: